Ab dem 19. November 2024 gilt im gesamten Burgenland eine Stallpflicht für Hausgeflügel aufgrund der Geflügelpest. Das gesamte Bundesland wurde als Gebiet mit stark erhöhtem Geflügelpestrisiko eingestuft.
Wer ist betroffen?
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Betriebe und Hobbyhaltungen mit 50 oder mehr Tieren:
Geflügel muss in geschlossenen oder überdachten Stallungen gehalten werden. -
Haltungen mit weniger als 50 Tieren:
Ausgenommen von der Stallpflicht, wenn:- Enten und Gänse getrennt von anderem Geflügel gehalten werden.
- Kontakt zu Wildvögeln durch Netze oder Dächer verhindert wird.
- Fütterung und Tränkung ausschließlich im Stall oder unter einem Unterstand erfolgt.
Betroffene Regionen im Burgenland:
- Neusiedl
- Eisenstadt Umgebung
- Freistadt Eisenstadt
- Freistadt Rust
- Mattersburg
- Oberpullendorf
- Oberwart
- Güssing
- Jennersdorf
Weitere Informationen:
Eine Karte der betroffenen Regionen sowie Details zu den Maßnahmen finden Sie auf der Website des Gesundheitsministeriums:
www.verbrauchergesundheit.gv.at/tiere/krankheiten/ai.html