WICHTIGE INFORMATION FÜR GEFLÜGELHALTER IM BURGENLAND

Veröffentlicht am: 22.11.2024

Ab dem 19. November 2024 gilt im gesamten Burgenland eine Stallpflicht für Hausgeflügel aufgrund der Geflügelpest. Das gesamte Bundesland wurde als Gebiet mit stark erhöhtem Geflügelpestrisiko eingestuft.

Wer ist betroffen?

  • Betriebe und Hobbyhaltungen mit 50 oder mehr Tieren:
    Geflügel muss in geschlossenen oder überdachten Stallungen gehalten werden.

  • Haltungen mit weniger als 50 Tieren:
    Ausgenommen von der Stallpflicht, wenn:

    • Enten und Gänse getrennt von anderem Geflügel gehalten werden.
    • Kontakt zu Wildvögeln durch Netze oder Dächer verhindert wird.
    • Fütterung und Tränkung ausschließlich im Stall oder unter einem Unterstand erfolgt.

Betroffene Regionen im Burgenland:

  • Neusiedl
  • Eisenstadt Umgebung
  • Freistadt Eisenstadt
  • Freistadt Rust
  • Mattersburg
  • Oberpullendorf
  • Oberwart
  • Güssing
  • Jennersdorf

Weitere Informationen:

Eine Karte der betroffenen Regionen sowie Details zu den Maßnahmen finden Sie auf der Website des Gesundheitsministeriums:
www.verbrauchergesundheit.gv.at/tiere/krankheiten/ai.html

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