Seit 1. April 2026 sind in Österreich zwei gesetzliche Neuerungen in Kraft, die insbesondere Haushalte mit geringem Einkommen finanziell entlasten sollen.
1. Sozialtarif für Strom
Im Rahmen der Novelle des Elektrizitätswirtschaftsgesetzes (ElWG) wird ein gestützter Strompreis (Sozialtarif) eingeführt. Die ORF-Beitrags Service GmbH (OBS) übernimmt dabei die Abwicklung zwischen Bürgerinnen und Bürgern sowie den Stromlieferanten.
Wichtige Informationen:
- Haushalte, die vom ORF-Beitrag befreit sind, wurden bzw. werden schriftlich informiert
- Versand der Schreiben: bereits im März 2026
Zu beachten:
- Falls der OBS keine Zählpunktnummer vorliegt:
→ Formular ausfüllen und retournieren (notwendig für den Anspruch)
- Wenn alle Daten vorhanden sind:
→ Schreiben „Alles erledigt – Sie müssen nichts tun“
→ Sozialtarif wird automatisch ab April 2026 auf der Stromrechnung berücksichtigt
2. Einkommensbescheid für Förderungen
Ebenfalls ab 1. April 2026 stellt die OBS auf Antrag Einkommensbescheide aus.
Diese dienen als Grundlage für:
- Förderungen zur Bekämpfung von Energiearmut
- Unterstützungen für klimarelevante Investitionen
(Rechtsgrundlage: Energiearmuts-Definitions-Gesetz – EnDG)
Für Personen, die den Antrag nicht online stellen können, stehen die entsprechenden Formulare im Gemeindeamt zur Verfügung.


